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Erste Erfolge für Läufer des LV Region Geiselhöring

Beim Pettracher Lauf und beim Nikolauswaldlauf in Arnstorf feierten einige Läufer des neugegründeten Laufvereines Region Geiselhöring die ersten Erfolge.

Beim Pfettracher Lauf gewann der Adlkofener Ulrich Gangkofner die Gesamtwertung über 5 Kilometer mit der hervorragenden Laufzeit von 18:37 Minuten.
Beim gleichzeitig ausgetragenen Halbmarathonlauf mussten die Teilnehmer nicht nur eine anspruchsvolle Strecke bewältigen, sondern auch noch etwas mehr als 21.097 Meter zurücklegen, denn die Strecke war etwas zu lang geraten.
Konrad Radspieler, der in Mamming wohnt, bot bei seinem ersten Halbmarathonlauf eine überzeugende Leistung und kam mit der sehr guten Zeit von 1:26:23 Stunden in der Gesamtwertung noch unter die Top Ten und in der Klasse M 20 sogar auf Rang 3.

Beim Nikolauswaldlauf in Arnstorf über 8,7 Kilometer konnte Konrad Radspieler nahtlos an seine gute Leistung in Pfettrach anschließen wurde Dritter in der Klasse M 20 mit der ausgezeichneten Zeit von 35:54 Minuten.

Information zum Startrecht und zum Vereinswechsel

Auf Grund von Anfragen informieren wir Sie, was bei einem Vereinswechsel und dem Startrecht für einen neuen Verein zu beachten ist:

1. Beantragung eines neuen Startpasses (neues Startrecht)
• In der Wechselfrist
Der Zeitraum, in dem Athleten ohne Sperre zwischen Vereinen wechseln können, ist der 01. Oktober bis 30. November.
In dieser Zeit muss der Änderungsantrag des „neuen“ Vereins in der BLV-Geschäftsstelle eingehen (Poststempel: 30.11.). Hier können Sie den Startpassantrag herunterladen: startpassantrag
Die Freigabe des alten Vereins muss mit Stempel und Unterschrift auf dem Startpass gegeben werden, oder kann schriftlich per Fax, Brief oder Mail an den BLV geschickt werden.
Der Einfachheit halber fordert der „neue“ Verein die Freigabe des alten Vereins an und schickt den Änderungsantrag gleichzeitig mit dem freigegebenen Startpass (oder der schriftlichen Erklärung) an den BLV.
• Außerhalb der Wechselfrist
Ein Wechsel außerhalb der Wechselfrist läuft nach oben beschriebenen Verfahren ab, der Athlet wird aber für neun Monate an der Teilnahme von Wettkämpfen gesperrt.
Die Sperre tritt ab dem letzten Start für den abgebenden Verein in Kraft und kann dementsprechend verkürzt werden. In diesem Fall muss dem BLV durch den abgebenden Verein der letzte Start zusätzlich zur Freigabe des Athleten schriftlich mitgeteilt werden.

2. Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein
Man kann bei mehreren Vereinen Mitglied sein. Wenn also jemand für einen anderen Verein startet, muss er nicht zwangsweise die Mitgliedschaft bei seinem jetzigen Verein kündigen. Sollte jemand trotzdem die Mitgliedschaft kündigen wollen, sind die Regelungen in der Vereinssatzung des jeweiligen Vereines zu beachten.
In der Satzung des TV Geiselhöring ist z.B. geregelt, dass der schriftlich zu erklärende Austritt aus dem Verein jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) möglich ist.

Herzlich willkommen auf der Homepage des neugegründeten Laufvereines Region Geiselhöring

Vor kurzem haben sich einige Laufinteressierte aus dem ganzen ostbayerischen Raum zusammen gefunden und einen neuen Laufverein gegründet. Der Verein führt den Namen „Laufverein Region Geiselhöring e.V.“. Mit der Bezeichnung „Region“ soll die überregionale Ausrichtung des Vereines herausgestellt werden. Der Laufverein umfasst bisher schon fast 50 Mitglieder; die meisten kommen aus der Leichtathletikabteilung des TV Geiselhöring. Der neue Verein will sowohl den Leistungssport, in sämtlichen Klassen, aber auch den Breitensport fördern. Fachkundige Trainer und Übungsleiter unterstützen den Verein und deren Mitglieder. Der Verein würde sich über jedes weitere neue Mitglied freuen.
Auskünfte erteilen gerne die beiden Vorsitzenden Georg Senft, Tel. 09423-1796, und Michael Schranz, Tel. 08744-1287.
Hier können Sie auch das Aufnahmeformular als PDF-Dokument herunterladen: aufnahmeantrag_lvrg
Wir werden Sie weiterhin auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.

 

Foto mit fast allen Gründungsmitgliedern